Abwassertechnik
Regenwasserversickerung (Rigole)
Eine Rigolenversickerung ist eine Methode zur Entwässerung von Regenwasser auf einem Grundstück. Bei einer Rigolenversickerung wird das Regenwasser in speziell angelegten Rigolen oder Schächten gesammelt und anschließend langsam in den Boden versickert.
Ein Entwässerungsgesuch für eine Rigolenversickerung bezieht sich auf den Antrag, eine solche Versickerungsanlage auf einem Grundstück zu errichten. Das Gesuch enthält normalerweise Informationen wie die genaue Lage der geplanten Rigolen, die Größe und Tiefe der Rigolen, die geplante Entwässerungskapazität sowie eine Beschreibung der geologischen und hydrologischen Bedingungen des Grundstücks. Es kann auch erforderlich sein, Informationen über die geplante Entwässerungsmenge, die Art des Bodens und andere relevante Faktoren bereitzustellen.
Das Entwässerungsgesuch wird bei der zuständigen Behörde oder Institution eingereicht, die für die Genehmigung von Entwässerungsanlagen zuständig ist. Die Behörde prüft das Gesuch und entscheidet dann über die Genehmigung, unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften, Umweltauflagen und anderen relevanten Faktoren.
Es ist wichtig, dass das Entwässerungsgesuch alle erforderlichen Informationen enthält und den geltenden Vorschriften entspricht, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten. Es kann auch notwendig sein, zusätzliche Unterlagen oder Gutachten vorzulegen, je nach den spezifischen Anforderungen der Behörde.
Sie benötigen für Ihr Objekt eine Versickerungsanlage?
Regenwasserversickerung (Mulde)
Bei einer Muldenversickerung handelt es sich um eine Methode, bei der das Regenwasser in speziell angelegten Mulden oder Gruben gesammelt und anschließend langsam in den Boden versickert wird.
Diese Art der Entwässerung ist besonders genehmigungspflichtig. Das entsprechende Entwässerungsgesuch für eine Muldenversickerung beinhaltet normalerweise Informationen wie die genaue Lage der geplanten Mulden, die Größe und Tiefe der Mulden, die geplante Entwässerungskapazität sowie eine Beschreibung der geologischen und hydrologischen Bedingungen des Grundstücks. Es kann auch erforderlich sein, Informationen über die geplante Entwässerungsmenge, die Art des Bodens und andere relevante Faktoren bereitzustellen.
Das Entwässerungsgesuch wird bei der zuständigen Behörde oder Institution eingereicht, die für die Genehmigung von Entwässerungsanlagen zuständig ist. Die Behörde prüft das Gesuch und entscheidet dann über die Genehmigung, unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften, Umweltauflagen und anderen relevanten Faktoren.
Es ist wichtig, dass das Entwässerungsgesuch alle erforderlichen Informationen enthält und den geltenden Vorschriften entspricht, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten. Es kann auch notwendig sein, zusätzliche Unterlagen oder Gutachten vorzulegen, je nach den spezifischen Anforderungen der Behörde.
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Entwässerungsgesuche
Ein Entwässerungsgesuch ist ein formeller Antrag an die zuständige Behörde, um eine Entwässerungsanlage zu errichten oder zu ändern. Durch verschärfte Normen und Richtlinien sowie als Reaktion auf häufiger auftretenden Starkregenereignisse wird die Erstellung von Entwässerungsgesuchen zunehmend komplexer.
Das Entwässerungsgesuch enthält in der Regel Informationen über das geplante Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Art des Gebäudes, die Größe des Grundstücks und die geplante Nutzung. Es enthält auch Zeichnungen und Berechnungen der geplanten Entwässerungsanlage sowie weitere von den Behörden geforderte Unterlagen.
Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und die Vermeidung von Umweltbelastungen.
Daher setzen wir uns schon frühzeitig mit den Behörden in Verbindung, so dass jedes Objekt individuell abgestimmt werden kann.
Wenn das Entwässerungsgesuch genehmigt wird, erhält der Antragsteller eine Baubewilligung, die es ihm ermöglicht, mit dem Bau oder der Renovierung des Gebäudes zu beginnen.
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Überflutungsnachweise
Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100
Aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen kommen die öffentlichen Entwässerungssysteme immer häufiger an ihre Kapazitätsgrenzen. Dies kann neben Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen auch Gefahren für Menschen bedeuten.
Gemäß DIN 1986-100 ist eine „Entwässerungsanlage so zu bemessen, dass ein ausreichender Schutz vor unplanmäßiger Überflutung gegeben ist“. Dies bedeutet, dass auch bei Starkniederschlägen das Wasser weder in das Gebäude eindringen noch auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Straßen überlaufen darf. Stattdessen muss das Wasser auch bei schon vollen Straßenkanälen schadlos zurückgehalten werden. Dies kann je nach individueller Planung durch verschiedenste Möglichkeiten erreicht werden. Das anfallende Wasser kann beispielsweise kontrolliert in Mulden, auf Parkplätzen oder in unterirdischen Rückhalteräumen zwischengespeichert werden.
Um diese Sicherheiten zu erreichen, dient der Überflutungsnachweis als rechnerische Prüfung, um das Risiko von Überschwemmungen in einem bestimmten Gebiet zu bewerten. Dabei werden verschiedene Faktoren wie topografische Gegebenheiten, Niederschlagsmuster, Gewässerstände und Entwässerungssysteme berücksichtigt.
Die Durchführung eines Überflutungsnachweises ist für alle Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche verpflichtend.
Um einen Überflutungsnachweis durchzuführen, werden in der Regel hydrologische und hydraulische Modelle verwendet. Hydrologische Modelle analysieren den Wasserhaushalt eines Einzugsgebiets, indem sie Niederschlagsdaten, Bodenbeschaffenheit und Vegetation berücksichtigen. Hydraulische Modelle simulieren den Fluss des Wassers in Flüssen, Kanälen und Entwässerungssystemen.
Durch die Kombination dieser Modelle können potenzielle Überschwemmungsgebiete identifiziert und das Ausmaß der Überflutung berechnet werden.
Ein Überflutungsnachweis ist wichtig, um das Risiko von Überschwemmungen zu minimieren und die Sicherheit von Menschen und Eigentum zu gewährleisten. Es hilft auch bei der Planung von Infrastrukturprojekten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht werden.
Sie benötigen für Ihr Objekt einen Überflutungsnachweis?
WIR SIND GERNE FÜR SIE DA.
Sie haben Fragen?
Wir beantworten sie Ihnen gerne.
Kontakt
Planungsbüro Reichardt e.K.
Marktstraße 26a
41334 Nettetal
Telefon: 02153/95 46 29-0
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